Ein Fall für das Sachverständigenbüro Manfred Leineweber -
Ihr KFZ Schadengutachter Duisburg
Erstellung von Unfallschadengutachten / Beweissicherungsgutachten
Grundsätzlich können von uns alle im Straßenverkehr befindliche Fahrzeuge im Schadensfall begutachtet werden.
Dazu zählen im Wesentlichen:
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PKW und LKW jeder Art
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Wohnmobile und Wohnwagen
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Motorräder und Mofas
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Anhänger
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Landmaschinen wie zum Beispiel Trecker oder Mähdrescher
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E-bikes, Pedelecs und Fahrräder
Im unverschuldeten Schadenfall sind wir für Sie am Unfallort, in einer Werkstatt oder an einem anderen Wunschort verfügbar - selbstverständlich ebenso auch hier bei uns im Büro.
Unsere Arbeit vor Ort
Hier werden zunächst von Ihrem verunfallten Fahrzeug verschiedene Fotos gefertigt, um den aktuellen Ist-Zustand zu dokumentieren und zu sichern. Im Anschluss daran ermittelt / kalkuliert der Sachverständige die Schadenhöhe, das heißt die Kosten, die benötigt werden, um Ihr Fahrzeug wieder in einen sach- und fachgerecht reparierten Zustand zu bringen.
Die wichtigsten Begriffe und Fälle rund ums Gutachten
> Wirtschaftlicher Totalschaden
Sollten die Kosten für die Reparatur höher sein als der Wiederbeschaffungswert, also der Wert, den Ihr Fahrzeug vor Eintritt des Unfalls hatte, reden wir von einem "wirtschaftlichen Totalschaden". In diesem Fall muss zur Schadenkalkulation noch ein sogenannter Restwert ermittelt werden. Dieser Wert gibt an, welchen Wert Ihr Fahrzeug im beschädigten Zustand - nach dem Unfallereignis - noch hat.
> Wertminderung
Der Sachverständige klärt, ob und in welcher Höhe Ihnen durch den Unfall eine "Wertminderung" zusteht. Unter Wertminderung versteht man den Wert, den ein potentieller Käufer im Verkaufsfalle Ihres Fahrzeuges weniger bezahlen wird, weil es sich bei Ihrem Fahrzeug dann konkret um ein Unfallfahrzeug handelt.
> Nutzungsausfall
Neben der Erstellung der Fotos sowie einer möglichen Wertminderung wird auch der Nutzungsausfall festgelegt. Damit ist der Zeitraum gemeint, in dem Ihr Fahrzeug repariert wird oder aber im Totalschadensfall abgemeldet ist und noch kein neues Fahrzeug angemeldet ist, Ihnen also nicht zur Nutzung zur Verfügung steht.
Alle durch uns ermittelten Werte und Prüfungen sind Grundlage für die Schadensabwicklung der zum Schadenersatz verpflichteten Versicherung.
> Bagatellschäden / Kleinstschäden
Für sogenannte Bagatellschäden, das heißt, die Schadenssumme ist kleiner als 750 €, verweisen die Versicherungen auf die Schadensminderungspflicht und übernehmen die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens nicht. In diesem Fall erstellen wir von den Versicherungen in der Regel akzeptierte Kostenvoranschläge / Kurzgutachten.
> Kasko / Teilkasko
Im Vollkasko- bzw. Teilkaskofall muss Ihre eigene Versicherung für den Schaden an Ihrem Fahrzeug aufkommen. Die Vollkasko tritt ein für zum Beispiel selbst verschuldete Unfälle oder für Schäden, die Unbekannte bös- oder mutwillig an Ihrem Fahrzeug verursacht haben. Die Teilkasko greift bei Elementarschäden wie zum Beispiel Sturm oder Hagel und bei Diebstahl.
WICHTIG: Im Kaskorecht sind Sie weisungsgebunden. Sie müssen also zuerst mit der Versicherung klären, ob Sie uns als Gutachter in Ihrem Fall einschalten dürfen. Gegebenenfalls kann es dazu kommen, dass die Kosten für unsere Tätigkeit nicht von Ihrer Versicherung übernommen werden. Aber auch in diesem Fall sind wir aber mit Rat und Tat für Sie da - sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie kostenlos.
Wir sind für Sie da, wo Sie uns brauchen
Seien Sie sich sicher, wir werden Sie ausführlich, kompetent und vor allem individuell beraten. Scheuen Sie sich also nicht, uns bei möglichen weiteren Fragen oder Wünschen anzusprechen oder mit uns per E-Mail Kontakt aufzunehmen.
Wir sind für Sie da
Seien Sie sich sicher, wir werden Sie ausführlich, kompetent und vor allem individuell beraten. Scheuen Sie sich also nicht, uns bei möglichen weiteren Fragen oder Wünschen anzusprechen oder mit uns per E-Mail Kontakt aufzunehmen.