Häufige Fragen unserer Kunden
Hier finden Sie nachfolgend eine Auswahl der häufigsten Fragen im Überblick. Ebenso stehen Ihnen unsere Mitarbeiter telefonisch und per E-Mail für Ihre Fragen und Wünsche gerne zur Verfügung.
Ein sogenanntes Unfallgutachten wird immer dann notwendig, wenn eine einwandfreie und individuelle Schadensbearbeitung gewährleistet werden soll und muss. So nimmt die Schadensregulierung bei einem Schadensfall, wie zum Beispiel nach einem nicht selbstverschuldeten Unfall, einen hohen Stellenwert ein. Hierbei hat der Geschädigte nach einem solchen Unfall das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen und einen eigenen Rechtsanwalt zu bestellen und zu beauftragen. Die Kosten hierfür trägt die Versicherung des Schädigers.
Als erfahrene und unabhängige Sachverständige im Raum Duisburg und darüber hinaus wird durch unser Unternehmen ein nicht weisungsgebundenes, neutrales und vor allem qualifiziertes Gutachten erstellt. Hierbei berücksichtigen wir die neueste Rechtsprechung unter der Bezugnahme von neuesten Gesetzesänderungen und bilden zudem unsere Mitarbeiter regelmäßig fort.
Ein KFZ-Gutachten / Unfallgutachten deckt folgende Punkte und Bereiche ab:
Beweissicherung und Klärung des jeweiligen Sachverhaltes
Definition und Festsetzung der möglichen Reparaturkosten
Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
Ermittlung einer eventuellen Wertminderung
Ermittlung eines eventuellen Restwertes
Insbesondere im Streitfall mit der regulierungspflichtigen Versicherung bildet ein Unfallgutachten eine essentielle und wichtige Grundlage für Ihr Recht und Ihre Ansprüche.
Der Kostenvoranschlag ist nur eine grobe Vorkalkulation des Schadensumfangs und ist unverbindlich.
Er hat vor Gericht keine Beweissicherungsfunktion.
Im Zweifelsfall hat das Gutachten immer die höherer Wertigkeit. Weiterhin nimmt der Kostenvoranschlag keine Stellung zu wesentlichen Punkten wie zum Beispiel Wertminderung, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Der Sachverständige kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine exakte Ermittlung von Schadensumfängen festgestellt werden muss:
zuverlässige und exakte Beweissicherung bei Verkehrsunfällen,
- Ermittlung exakter Schadenshöhen
- kompetente und eindeutige Feststellung des Reparaturumfanges
- Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen und Streitfällen
- schnellere und einfachere Abwicklung eines Unfallschadens
- präzise Bestimmung eines eventuellen Wertminderungsanspruchs
- Definition der unfallbedingten Ausfallzeit
Erstellung von Fahrzeugbewertungen aller Art
Für den Geschädigten ist es immer sinnvoll, einen freien Sachverständigen seines Vertrauens zu wählen, der die Interessen seines Auftraggebers - nämlich Sie als Geschädigter - wahrt und unabhängig für Sie agiert.
Weiter tragen unsere Sachverständige auch dafür Sorge, dass auch eine eventuelle Wertminderung sowie der Nutzungsausfall neben dem reinen Reparaturumfang ermittelt und dokumentiert werden.
Im Falle eines unverschuldeten Unfalles Ihrerseits müssen die Kosten für ein Gutachten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Dieses Recht gilt dabei übergreifend für alle Geschädigten im unverschuldeten Unfallfall.
Sollte die Schuldfrage jedoch nicht eindeutig geklärt sein, übernehmen wir gerne für Sie die Beweissicherung. Zudem können die dabei erstellten Fotos und Dokumentationen im Anschluss für die Umsetzung eines endgültigen Unfallgutachtens verwendet werden.
Ausnahmen dieser Kostentragungspflicht können nur dann entstehen, wenn der Schaden für den Laien ersichtlich sehr gering ist und somit die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich wäre. Hierbei spricht man von einem sogenannten Bagatellschaden. Die gegnerische Versicherung bzw. die Versicherung des Schädigers würde die Kosten für das Gutachten nicht übernehmen. Die im Bagatellschadensfall von uns erstellten Kostenvoranschläge / Kurzgutachten werden aber in der Regel von den Versicherungen gezahlt.
Wir empfehlen Ihnen dennoch, uns das Fahrzeug einmal vorzustellen - gerne prüfen wir für Sie, ob es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt oder ob nicht ggf. versteckte Schäden vorhanden sind.
Sie müssen bei uns nicht in Vorkasse gehen. Bei Haftpflichtschäden rechnen wir in der Regel direkt mit der Versicherung ab.
Grundsätzlich gilt: Führen Sie Ihr Fahrzeug vor. Wir überprüfen, ob versteckte Unfallschäden am Fahrzeug vorhanden sind, die Sie als Laie oftmals nicht erkennen können. Auch hilft der kostenlose Rat unserer Sachverständigen.
Schadensminderungspflicht besteht bei sogenannten Bagatellschäden / Kleinstschäden (Schadensumme < 750 €).
Hier muss der Geschädigte sich so verhalten, als wäre kein Dritter zum Schadenersatz verpflichtet. Dann wäre die Hinzuziehung eines Sachverständigen entbehrlich.
Auch hier gilt - rufen Sie uns an. Unsere Beratung ist für Sie kostenlos.
Hier empfehlen wir immer die leicht gesagten, doch manchmal natürlich schwer fallenden Worte "Ruhe bewahren". Schließlich bildet ein Unfall besondere und schwere Umstände, bei denen in erster Linie der Mensch im Vordergrund stehen sollte.
Aber auch bei den folgenden Umständen und Gesprächen mit Unfallgegnern, Polizei, Zeugen oder Versicherungen macht es Sinn, sich nicht einschüchtern zu lassen. Halten Sie im Fahrzeug Stift und Papier bereit, um die wesentliche Daten vom Unfallverursacher und vom Fahrzeug des Unfallverursachers festzuhalten. Sie können auch gerne Ihr Handy nutzen, um diverse Fotos von der Unfallsituation und den beteiligten Fahrzeugen festzuhalten oder nehmen Sie noch an der Unfallstelle mit uns Kontakt auf. Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen.
In diesem Fall macht es Sinn eine entsprechende Beweissicherung zu nutzen - nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Wir dokumentieren und fotografieren die bestehenden Schäden an Ihrem Fahrzeug, ermitteln mögliche nicht direkt sichtbare versteckte Schäden und archivieren anschließend alle Beweismittel bis zur endgültigen Klärung der Schuldfrage für Sie. Zudem können nach Klärung der Schuldfrage alle gesicherten Beweismittel für ein effizientes und qualifiziertes Schadensgutachten verwendet werden.
Im Kaskorecht müssen die Weisungen der Versicherung eingeholt werden. Diese wird in der Regel eigene Gutachter beauftragen. Sollten Sie mit den dort getroffenen Feststellungen nicht einverstanden sein, gilt ‘nehmen Sie Kontakt mit uns auf‘. Unser Beratung ist und bleibt kostenfrei.
Sie haben noch Fragen?
Kein Problem. Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie und unsere Beratung ist und bleibt kostenfrei.